D- 54595 Prüm
Förderaufruf für das Handlungsprogramm 2027
Bis zum 30.11.2026 Projektantrag einreichen!
Wie jedes Jahr haben wir als Naturpark Nordeifel e.V. die Möglichkeit, Fördergelder für verschiedene Maßnahmen im Rahmen unseres Handlungsprogramms 2027 aus Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung zu stellen. Förderfähig sind Vorhaben aus den Bereichen:
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Naherholung und naturnaher Tourismus
- Umweltbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung
- Regionalentwicklung
Für regionale Projektbeispiele aus diesen Themenfeldern, die in den vergangenen Jahren gemeinsam mit Ihnen umgesetzt werden konnten, können Sie gerne einen Blick in unsere Jahresberichte werfen!
Die wichtigsten Infos zur Förderung auf einen Blick:
- Das Vorhaben darf erst nach Bewilligung beginnen und muss bis Ende 2027 abgeschlossen sein.
- Die Maßnahme muss im Naturpark- bzw. Gemeindegebiet umgesetzt werden.
- Die Fördersumme beträgt max. 80 % der Gesamtkosten.
- Antragsberechtig sind die Naturpark-Gemeinden und Vereine sowie in Einzelfällen Privatpersonen und öffentliche Institutionen.
Ihr Vorhaben können Sie bis zum 30. November 2026 mit dem beigefügten Formular beantragen. Bitte nutzen Sie für die Flurheckenförderung das entsprechend benannte Dokument, für alle anderen Maßnahmen kann das allgemeine Formular verwendet werden. Die entsprechenden Formulare stehen ihnen rechts zum Download zur Verfügung.
Eine Bewilligung der Fördermittel erfolgt erfahrungsgemäß im Laufe des Sommers 2027. Sollten Sie für eine fristgerechte Umsetzung früher mit Ihrem Projekt beginnen müssen, können Sie einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen.
Für weitere Informationen zur Förderung, Kartenmaterial zur Flurheckeninstandsetzung, Projekteberatung oder Hilfe bei der Beantragung der Fördermittel können Sie gerne über die unten angegebene Kontaktdaten auf uns zukommen.
Wir freuen uns auf zahlreiche interessante Projektanträge und wünschen Ihnen weiterhin gutes Gelingen bei der Umsetzung der laufenden Maßnahmen!
Information zur Heckenförderung 2026: Die Bewilligungen für die Flurheckeninstandsetzung im kommenden Herbst/Winter werden im Laufe des Septembers versandt.
Bitten beachten Sie, dass Heckenschnitte, die außerhalb des gesetzlich erlaubten Schnittzeitraums (1. Oktober bis 28. Februar) durchgeführt werden, nicht förderfähig sind!
Naturpark Nordeifel e.V.
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