Änderung der Flurheckenförderung

für die Naturpark-Gemeinden der VG Gerolstein

Im Rahmen seines Handlungsprogramms fördert der Naturpark Nordeifel e. V. aus Mitteln des Umweltministeriums Rhein-land-Pfalz bereits seit Jahrzehnten die Pflege der für die Eifel typischen Flurhecken im Naturparkgebiet. Diese prägen nicht nur sichtbar das Landschaftsbild der Eifel, sondern sind auch in Zeiten von Klimawandel und Artensterben von hohem ökologischem Wert, sei es als landschaftsverbindende Elemente oder zum Erosions- und Hochwasserschutz.
Die Flurheckeninstandsetzung ist mit einem Projektvolumen von knapp 60.000 € mittlerweile die wichtigste und größte Maßnahme des Naturparks im Bereich Natur- und Landschaftsschutz. Dementsprechend ist die Abwicklung der Fördergelder mit einem großen Aufwand verbunden, da nicht nur die Flurhecken in der Eifel zahlreich sind, sondern es sich bei den Zuwendungsempfängern um viele einzelne Ortsgemeinden und Pfleger handelt. Um die Abwicklung in Zukunft effizienter durchführen zu können, haben wir uns deshalb dazu ent-schlossen, die Förderung ab 2026 naturparkweit zu vereinheitlichen.
Für die Pfleger in der Verbandsgemeinde Gerolstein bedeutet das konkret, dass die Beantragung und Auszah-lung nicht mehr gesammelt über die Verbandsgemeindeverwaltung laufen wird, sondern jede Ortsgemeinde bzw. jeder Pfleger einen eigenen Antrag stellt. Dies bietet vor allem den Vorteil, dass jeder Antragsteller sofort nach Vorlage des Verwendungsnachweises die bewilligte Zuwendung erhält, ohne den Maßnahmenabschluss Anderer abwarten zu müssen.
Zudem hat sich das System, mit dem wir bislang in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Prüm verfahren, für uns bewährt und wird deshalb die bisherige Abwicklung der Fördergelder in der Verbandsgemeinde Gerolstein ablösen.

Dieses System ist folgendermaßen aufgebaut:

  • Jeder Pfleger muss einen eigenen Antrag beim Naturpark Nordeifel e.V. einreichen.
  • Die zu fördernde Hecke muss im Antrag mit der Heckennummer entsprechend der Datenbank des Naturparks angegeben werden. Diese ist den vom Naturpark auf Nachfrage zur Verfügung gestellten Karten zu entnehmen. Hecken anhand von Flurstücksnummern zu beantragen ist nicht zulässig.
  • Eine Hecke ist einmal alle 4 Jahre förderfähig. Es können keine Teile einer Hecke beantragt werden.
  • Die Förderung beträgt maximal 0,50 € pro Seite pro Meter. Bei einer dreiseitigen Instandsetzung beläuft sich die Fördersumme somit auf maximal 1,50 € pro Meter.
  • Ein Antrag kann ab einer Heckenlänge von mindestens 50 Metern gestellt werden.
  • Sollte die Gesamtlänge aller registrierten Hecken 1.500 laufende Meter überschreiten, kann aus fördertechnischen Gründen maximal die Hälfte der registrierten Hecken in einem Jahr beantragt werden.

Selbstverständlich steht der Naturpark allen Pflegern und Ortsgemeinden für Hilfe bei der Beantragung zur Verfügung. Um das neue Abwicklungssystem noch einmal genauer zu erläutern, Fragen zu klären sowie die Heckennummern der Naturpark-Datenbank den bisher genutzten Flurstücksnummern zuzuordnen, kann gerne ein persönlicher Gesprächstermin vereinbart oder bei größerem Bedarf eine Informationsveranstaltung durch-geführt werden.

Anträge können mit dem rechts zum Download verfügbaren Formular bis zum 19.12.2025 in der Geschäftsstelle des Naturparks in Prüm (Tiergartenstr. 70) postalisch oder per Mail an naturpark@pruem.de eingereicht werden.

Naturpark Nordeifel e.V.

Frau Lena Nelles
Fachkraft für Landespflege & Öffentlichkeitsarbeit
Tiergartenstr. 70
D- 54595 Prüm
06551 - 985755